Rückstauschutz
Wie entsteht Rückstau und welche Folgen kann dieser
haben?
Ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsleitungen kann immer dann auftreten, wenn die öffentliche Kanalisation das anfallende Abwasser nicht mehr sofort ableiten kann. Zu den Gründen dafür zählen:
- Abflusshindernisse im Kanal
- Starkregenereignisse (welche in ihrer Häufigkeit zunehmen)
- zu gering dimensionierte Kanäle (aus wirtschaftlich und technischen Gründen können Entwässerungssysteme nicht so dimensioniert werden, dass jeder Starkregen sofort abgeleitet werden kann)
Deshalb sollte unbedingt eine Rückstausicherung installiert und diese regelmäßig gewartet werden. Besonders flutungsgefährdet sind Entwässerungseinläufe, die in der Regel unterhalb der Straßenoberkante und somit tiefer als die "Rückstauebene" liegen (dazu zählen z. B. Toiletten-, Waschmaschinenanschlüsse, Bodeneinläufe im Keller).
Wenn Abwasser aus der Kanalisation in das Gebäude gelangt, kann es zu weitreichenden Folgen kommen:
- Schlamm- und Fäkalienablagerungen im Keller
- Zerstörung von elektrischen Geräten, Mobiliar, sonstigen Gegenständen, Wandverkleidungen, Fußbodenbeläge
- Beschädigung von Stromleitungen
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Gesundheitsrisiken durch Keime im Abwasser
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Geruchsprobleme
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Bauwerksdurchfeuchtung
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hoher Reinigungsaufwand
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hohe Instandsetzungskosten
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Wer haftet für die Folgen eines Rückstaus?
Die Folgekosten bei Kellerüberflutungen müssen in der Regel Grundstückseigentümer selbst tragen. Ein Versicherungsschutz besteht bei Grundstücksentwässerungsanlagen nur, wenn diese den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und ordnungsgemäß betrieben werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß § 19 Abwassersatzung des AZV Königsbrück eine Rückstausicherung vom Grundstückseigentümer oder sonstigen Verpflichteten gefordert ist.
Praktische Tipps
Die Rückstausicherung ist von Hausbesitzern auf eigene Kosten sachgemäß von einem Installations-Fachbetrieb installieren zu lassen.
Durch den Einbau entsprechender Rückstausicherungen (Rückstauverschlüsse, Hebeanlagen) wird gewährleistet, dass Einleitstellen unterhalb der Rückstauebene in Hochwassersituationen nicht überflutet werden.
Die geeignete Rückstausicherung ist jeweils für den Einzelfall zu planen, da unterschiedliche Auswahlfaktoren berücksichtig werden müssen.
Generell gilt: sowohl in der Planungs-, als auch in der Realisierungsphase ist die Zusammenarbeit mit einem Installations-Fachbetrieb empfehlenswert. Bestimmungen finden sich in der Abwassersatzung des AZV Königsbrück und den Vorschriften "DIN 1986 Grundstücksentwässerungsanlagen". Und wie bei nahezu allen technischen Geräten müssen auch die Einrichtungen zur Rückstausicherung regelmäßig gewartet und überprüft werden. Nicht vergessen sollte man die Schaffung ausreichender Reinigungsmöglichkeiten für den Fall einer Verstopfung und die Entlüftung der Grundstücksentwässerungsanlage über das Dach.
Für Schäden infolge von Rückstau im Grundstück übernimmt der Abwasserzweckverband Königsbrück keine Haftung!
Lassen Sie von einem Installations- Fachbetrieb geeignete Rückstausicherungen installieren und regelmäßig warten!