Was sind Gebühren und Beiträge?
Gebühren:
Gebühren dienen der Deckung der laufenden Kosten. Die rechtlichen Grundlagen zur Gebührenerhebung und -bemessung enthalten das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) und die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) des AZV Königsbrück.
Die Kommunalabgabengesetze aller Bundesländer sehen eine Gebührenerhebung für die Abwasserableitung und -behandlung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vor. Dadurch soll sich die Abwasserbeseitigung gemäß dem Kostendeckungsprinzip selbst finanzieren. Bei den Abwassergebühren muss man generell zwischen den entstehenden Kosten und den berechneten kalkulatorischen Kosten für die Gebührenbedarfsberechnung unterscheiden.
Beiträge:
Beiträge dienen der Ausstattung der Entsorgungspflichtigen mit Eigenkapital. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Beitrages für die Investition der Abwasserbeseitigung ist im SächsKAG enthalten.
Der Beitrag ist nach dem Vorteil zu bemessen, der sich durch die Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzungswertes des einzelnen Grundstückes ergibt. Der Beitrag ist je nach Größe des Grundstückes und der Gebäude unterschiedlich hoch.
Für bebaubare Grundstücksflächen ergibt sich die Nutzungsfläche aus der Grundstücksfläche lt. Grundbuch und einem Nutzungsfaktor. Der Nutzungsfaktor richtet sich nach der Anzahl der Vollgeschosse, die auf dem Grundstück realisiert werden können.
Im Abwasserzweckverband Königsbrück gelten derzeit folgende Gebühren und Beiträge:
zentrale Entsorgung (§ 50 Abs. 1, AbwS)
dezentrale Entsorgung (§ 50 Abs. 5 bis 8, AbwS)
Niederschlagswasserentsorgung (§ 50 Abs. 2 AbwS)
Anschlussbeitrag (§36 AbwS)