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Gartenwasser

Gartenwasser

 

Für Frischwasser, welches nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation gelangt (z. B. Gartenwasser), müssen keine Abwassergebühren gezahlt werden. 

 

Voraussetzung ist der Einbau eines geeichten Wasserzählers durch einen zugelassenen Fachbetrieb. Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Hinweisblatt Gartenwasser

 

Den Einbau bzw. den Wechsel von Gartenwasserzählern melden Sie uns bitte mit den entsprechenden Formularen. Die ausführende Installationsfirma bestätigt mit ihrer Unterschrift den ordnungsgemäßen Einbau.

 

Antrag Einbau Gartenwasserzähler

Antrag Auswechslung Gartenwasserzähler

 

Abschließend möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass der Zählerstand jährlich abzulesen und schriftlich bis zum 15.01. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres dem AZV Königsbrück mitzuteilen ist. Der schnellste Mitteilungsweg zu uns erfolgt hierrüber:

 

Zählerstandsmeldung