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Brauchwasser

 

Wird Wasser aus einem Brunnen oder einer Regenwassernutzungsanlage zur privaten Wasserversorgung genutzt und den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt, sind private Messeinrichtungen zur Erfassung notwendig.

 

Voraussetzung ist der Einbau eines geeichten Wasserzählers durch einen zugelassenen Fachbetrieb. Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Hinweisblatt Brauchwasser

 

Den Einbau bzw. den Wechsel von Brauchwasserzählern melden Sie uns bitte mit den entsprechenden Formularen. Die ausführende Installationsfirma bestätigt mit ihrer Unterschrift den ordnungsgemäßen Einbau.

 

Antrag Einbau Brauchwasserzähler

Antrag Auswechslung Brauchwasserzähler

 

Abschließend möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass der Zählerstand jährlich abzulesen und schriftlich bis zum 15.01. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres dem AZV Königsbrück mitzuteilen ist. Der schnellste Mitteilungsweg zu uns erfolgt hierrüber:

 

Zählerstandsmeldung