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Gemeinschaftsbaumaßnahme "Schulstraße in Laußnitz" - 1. Bauabschnitt ist fertig gestellt

Bei der Gemeinschaftsbaumaßnahme des Landesamtes für Straßenbau- und Verkehr (LaSuV), der Gemeinde Laußnitz und des AZV Königsbrück konnte in den letzten Tagen der 1. Bauabschnitt fertiggestellt werden. Im Bereich des Bahnübergangs bis zur Anbindung der Gräfenhainer Straße ist die Schulstraße nach dem Einbau der bituminösen Schichten wieder befahrbar. Trotz unerwarteter Schwierigkeiten bei den Baugrundverhältnissen konnte die Firma W. Hausdorf aus Thiendorf den Fertigstellungstermin einhalten. 

 

Zwischenzeitlich begannen die Arbeiten im 2. Bauabschnitt der Schulstraße von der Gräfenhainer Straße bis zum Ortsausgang. Die Fertigstellung dieses relativ langen Bauabschnittes ist bis voraussichtlich Juli 2025 geplant. So lange bleibt dieser Straßenabschnitt voll gesperrt. Neben der Errichtung einer neuen Regenwasserkanalisation und der Straßendeckenerneuerung soll hier von der Gräfenhainer Straße bis zur Aidlinger Straße ein durchgehender Gehweg errichtet werden. 

Ein wichtiges Thema ist immer wieder die Forderung der Straßenbaulastträger, dass von privaten Grundstücksflächen bzw. Zufahrten kein Regenwasser auf öffentliche Straßen- und Gehwegflächen abgeleitet werden darf. Bereits im Vorfeld der Planungserarbeitung gab es bei jedem Grundstückseigentümer einen Vororttermin, bei dem technische Möglichkeiten abgestimmt wurden, wie derartige Ableitungen unterbunden werden können. Eine Möglichkeit ist auf dem beigefügten Foto dargestellt.

 

 Beispiel zum Einbau einer Entwässerungsrinne an der Grundstückseinfahrt Beispiel zum Einbau einer Entwässerungsrinne an der Grundstückseinfahrt

 

Wir bitten alle betroffenen Grundstückseigentümer dieser Pflicht nachzukommen. Mit der Abnahme der Bauleistung durch das LaSuV wird vom Straßenbaulastträger die Umsetzung dieser Forderung geprüft und ggf. nachgefordert. 

In diesem Zusammenhang weisen wir als Abwasserzweckverband darauf hin, dass diese Thematik auch alle anderen Grundstücke betrifft. Bei Erneuerungen von Hof- und Grundstückszufahrten ist hier eine entsprechende Entwässerungsrinne vorzusehen. Mitunter gibt es auch andere technische Möglichkeiten (z.B. Gefälle nicht zur Straße ziehen). Gern stehen wir dazu auch beratend zur Seite.

 

 

 

René Georgi                                                              Lars Mögel

Bürgermeister                                                            AZV Königsbrück

Laußnitz