Namensweihe
Allgemeine Informationen
Sind Kinder klein, müssen wir ihnen helfen,namensweihe1Wurzeln zu fassen.
Sind sie aber groß, müssen wir ihnen Flügel schenken.
Indisches Sprichwort
Gerade bei diesem Wurzeln fassen wünschen sich Eltern für ihr Kind gern Unterstützung durch Paten.
Für Eltern, die nicht religiös gebunden sind, bietet die Stadt Königsbrück die Möglichkeit zur Namensweihe für Kinder an.
Ansprechpartner sind unsere Standesbeamtinnen, Frau Frauenstein und Frau Bellinghausen, die die Namensweihen auch durchführen werden.
Im Standesamt erhalten Sie das notwendige Antragsformular und alle weiteren Informationen.
Die Feierstunde wird in familiärer Atmosphäre im Hochzeitszimmer gehalten, welches Platz für 30 Personen bietet. Jedes Kind kann seine eigene Namensweihe erhalten, die Termine sind dabei frei wählbar. Gern können Sie Ihrem Kind Paten zur Seite stellen, die Anzahl ist dabei unbestimmt.
Zur Erinnerung an dieses schöne Ereignis erhält Ihr Kind ein kleines Geschenk sowie gemeinsam mit den Paten eine Urkunde. Gebühren zur Durchführung von Namensweihen in der Stadt Königsbrück ab 01.05.2017
Die Gebühren werden wie folgt festgelegt:
Gebühr pro Namensweihe 80,00 €/Kind
Gebühr pro Namensweihe mit Geschwisterkindern o.ä. 50,00 €/Kind
Namensweihe außerhalb der Amtsräume zusätzlich 50,00 € zzgl. Fahrtkosten.
Bei Fragen stehen wir gern persönlich bzw. telefonisch (035795 388-29) zur Verfügung.