Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung Königsbrück
Einwohnermeldeamt
Markt 20
01936 Königsbrück
Ihre Ansprechpartner:
Frau Frauenstein
Tel.: 035795 388-28
E-mail:meldeamt@koenigsbrueck.de
Frau Häser
Tel.: 035795 388-34
E-mail:meldeamt@koenigsbrueck.de
Sprechzeiten:
Dienstag - Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 - 11.00 Uhr
Unsere Mitarbeiterinnen, Frau Frauenstein und Frau Häser, stehen Ihnen bei Fragen zu melderechtlichen Angelegenheiten und auch bei der Vorbereitung Ihrer Hochzeit, Namensweihe und bei anderen standesamtlichen Fragen gern zur Verfügung.
Für verschiedene Dienstleistungen werden Gebühren entsprechend der Gebührenordnung erhoben.
Gebührentarif Standesamt Königsbrück
Gebühren Standesamt
08.03.2017
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Ab 01. November 2015 gelten neue Bestimmungen im Melderecht!
Wohnungsgeberbestätigung
Laut § 19 BMG sind alle Personen verpflichtet, bei Anmeldung einer Wohnung dem Einwohnermeldeamt eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen! Gleiches gilt auch für Abmeldung ins Ausland bzw. für die Abmeldung einer Nebenwohnung!
Innerhalb von 2 Wochen muss man sich im Einwohnermeldeamt an-, ab- bzw. ummelden.
Dafür ist die Wohnungsgeberbestätigung und der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen!
29.10.2015
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Die Beantragung von Dokumenten muss immer persönlich vorgenommen werden.
Kinderreisepass
Für die Beantragung wird benötigt:
- Geburtsurkunde
- biometrietaugliches Passbild
- Größe und Augenfarbe (wird durch die Meldebehörde bestimmt)
- ab 10 Jahre besteht Unterschriftspflicht für das Kind
- Unterschriften der gesetzlichen Vertreter
- Ausstellungsgebühr: 13,00 EUR
- Verlängerung bzw. Erneuerung des Passbildes: 6,00 EUR
Personalausweis
Für die Beantragung wird benötigt:
- bei Erstbeantragung: Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- bisherigen Personalausweis/Reisepass
- biometrietaugliches Passbild
- Bearbeitungsdauer der Bundesdruckerei ca. 3 Wochen
- Gültigkeitsdauer:
- 6 Jahre bei Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre bei Personen ab dem 24. Lebensjahr
- Ausstellungsgebühr:
22,80 € bei Personen bis 24. Lebensjahr
28,80 € bei Personen ab 24. Lebensjahr
Reisepass
Für die Beantragung wird benötigt:
- bei Erstbeantragung: Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- bisherigen Personalausweis/Reisepass
- biometrietaugliches Passbild
- bei Personen bis zum 18. Lebensjahr ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter erforderlich
- Bearbeitungsdauer der Bundesdruckerei ca. 4 bis 5 Wochen
- Gültigkeitsdauer:
- 6 Jahre bei Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre bei Personen ab dem 24. Lebensjahr
- Ausstellungsgebühr:
37,50 EUR (gültig 6 Jahre)
60,00 EUR (gültig 10 Jahre)
Ein vorläufiger Personalausweis (10,00 EUR) oder vorläufiger Reisepass (26,00 EUR) kann in dringenden Fällen sofort vom Einwohnermeldeamt ausgestellt werden.
Die Verlängerung von Personalausweis und/oder Reisepass ist nicht möglich!