Offenlage Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Großnaundorfer Straße 38" der Stadt Königsbrück
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Großnaundorfer Straße 38“ der Stadt Königsbrück
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück hat in seiner Sitzung am 10. November 2020 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Großnaundorfer Straße 38“ in der Fassung vom 10. November 2020 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Königsbrück an der Großnaundorfer Straße und betrifft die Teile der Flurstücke 607/3, 655a und 642 der Gemarkung Königsbrück.
Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom 8. Dezember 2020 bis 13. Januar 2021 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Königsbrück im Rathaus der Stadt Königsbrück (01936 Königsbrück, Markt 20) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die gesamten Planunterlagen können parallel dazu innerhalb des genannten Zeitraumes auch im Internet über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Internetseite der Stadt Königsbrück unter https://www.koenigsbrueck.de/buergerservice~/offenlegung-bauleitplanung.html eingesehen werden.
Der Umweltbericht enthält Angaben zum Wasserhaushalt, Boden, Geologie und Naturschutz und beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen der Planung auf die jeweiligen Schutzgüter.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Königsbrück vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Heiko Driesnack
Bürgermeister
Die Unterlagen zum Planentwurf finden Sie hier
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Vorhaben- und Erschließungsplan